PLANARIS Top News

Kassenmeldepflicht startet zum 01.01.2025 über Elster

12.07.2024

Die seit 2019 angekündigte Kassenmeldepflicht vom Nutzer gegenüber der Finanzverwaltung wurde nun offiziell durch ein BMF-Schreiben bekannt gegeben. Ab dem 01.01.2025 wird das Meldeportal über „Elster“ freigeschaltet.

Es gibt zwei wichtige Melderegeln, die beachtet werden müssen:

• Meldefrist für Bestandskassen (Anschaffung vor dem 01.07.2025): bis zum 31.07.2025
• Meldefrist für Neukassen (Anschaffung nach dem 30.06.2025): gesetzlich vorgesehene monatliche Frist

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Webinar zur E-Rechnung am 30.07.24

08.07.2024

Am Dienstag, den 30. Juli 2024 findet um 17 Uhr das PLANARIS Webinar „E-Rechnung: Gut gerüstet für 2025“ statt.

Nach der Veröffentlichung des Entwurfs des Bundesfinanzministeriums wird klar, welche Konsequenzen ab 2025 drohen können, sofern Unternehmer und Unternehmerinnen die E-Rechnung nicht empfangen können. Wenn der Rechnungsempfänger keine E-Rechnung empfangen kann, hat er kein Anrecht auf eine alternative Rechnungsausstellung (z.B. Papier oder PDF). Außerdem zeichnet sich ab, dass der Vorsteuerabzug spätestens ab dem 01.01.2028 an das Vorliegen einer E-Rechnung geknüpft sein wird.

Sind Sie mit Ihrem Unternehmen schon gut gerüstet für die E-Rechnung in 2025?

Gemeinsam mit der DATEV eG bieten wir Ihnen nun das PLANARIS Webinar zur E-Rechnung an. Hierbei erfahren Sie alles, was Sie jetzt wissen müssen und wie genau Ihre technische Lösung aussehen kann. Melden Sie sich zum Webinar an, damit Sie gut gerüstet mit uns Richtung Zukunft steuern können.

 

PLANARIS Standort in Eisenach zieht um!

04.07.2024

Ab Montag, den 22. Juli 2024 lautet unsere Adresse in Eisenach Goethestraße 28, 99817 Eisenach.
Unsere PLANARIS Kanzlei bleibt in derselben Straße, nur die Hausnummer ändert sich. Alle Kontaktdaten, Öffnungszeiten und Ansprechpartner bleiben unverändert.
Während des Übergangs stellen wir sicher, dass unsere Dienstleistungen ununterbrochen weiterlaufen und wir für die Anliegen unserer Mandanten und Mandantinnen weiterhin zur Verfügung stehen.

 

Save the Date - Online-Meetup "Nachhaltigkeit & Compliance"

28.06.2024

Nachhaltig zukunftssicher!

Am Donnerstag, den 01. August 2024 ab 17 Uhr findet das Online-Meetup „Nachhaltigkeit & Compliance“ von der PLANARIS Eurotreu AG statt.

Erfahren Sie, wie Sie durch umweltbewusstes und regelkonformes Handeln nicht nur rechtliche Sicherheit gewinnen, sondern auch Ihr Unternehmen langfristig stärken können. Unser Online-Meetup vermittelt Ihnen alles, was Sie jetzt über Nachhaltigkeit und Compliance wissen sollten, und nimmt Ihnen die Hürde vor diesem komplexen Thema. Unsere ExpertInnen werden Ihnen die Thematik verständlich und zugänglich machen, sodass Sie sofort die ersten Schritte zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen gehen können.
Seien Sie dabei und starten Sie in Ihre nachhaltige Zukunft.

Die Referierenden:
• Frau Prof. Dr. Linda Chalupová (Hochschule Fulda)
• Herr Wolfgang Reinhard (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Vorstand der PLANARIS Eurotreu AG)
• Herr Dr. Markus Risse (Rechtsanwalt, Partner der PLANARIS Legal)

Weitere Informationen sowie Details zur Anmeldung folgen auf der Homepage der PLANARIS Eurotreu AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

E-Rechnung: Bundesfinanzministerium (BMF) legt Entwurf vor

27.06.2024

Mit dem Entwurf des BMF-Schreibens vom 13.06.2024 hat die Finanzverwaltung recht frühzeitig Ihre Auffassung zur Umsetzung der E-Rechnung in Deutschland veröffentlicht. BMF-Schreiben sind Erlasse des Bundesministeriums der Finanzen, die sich grundsätzlich an die nachgelagerten Finanzbehörden richten und darüber informieren, wie bestimmte steuerliche Sachverhalte zu behandeln sind. Im Wesentlichen stellt dieser Entwurf jedoch nur die sich aus der Gesetzesänderung ergebenden Grundsätze dar. Besondere Überraschungen oder gar die Behandlung spezieller praxisrelevanter Sonderthemen sind nicht enthalten.

Allerdings positioniert sich die Finanzverwaltung ganz klar dazu, dass jede Unternehmerin und jeder Unternehmer in Deutschland ab dem 01.01.2025 in der Lage sein muss, E-Rechnungen empfangen zu können. Wenn der Rechnungsempfänger die Annahme einer E-Rechnung verweigert oder hierzu technisch nicht in der Lage ist, hat er kein Anrecht auf eine alternative Ausstellung einer sonstigen (Papier-) Rechnung durch den Rechnungsaussteller.

Erstmals nimmt die Finanzverwaltung in dem Entwurf auch Stellung zum Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers. Grundsätzlich wird vorangestellt, dass nur eine E-Rechnung eine ordnungsgemäße Rechnung darstellt, wenn die Verpflichtung zur Ausstellung besteht.

Somit ist der Vorsteuerabzug des empfangenden Unternehmens spätestens ab 01.01.2028 an das Vorliegen einer E-Rechnung geknüpft.

In der Übergangszeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 kann der Vorsteuerabzug auch aus sonstigen Rechnungen bestehen bleiben, wenn eine berichtigte E-Rechnung rückwirkend angefordert wird oder „unter Anlegung eines strengen Maßstabs“ [..] die Finanzverwaltung über sämtliche Angaben verfügt, um die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug zu überprüfen.“

Der vorliegende Entwurf des BMF-Schreibens lässt noch viele Fragen offen. Verschiedene Verbände haben nun jedoch die Möglichkeit darauf zu reagieren und dafür zu sorgen, dass die finale Version, welche im vierten Quartal 2024 vorliegen soll, auch Antworten auf die offen gebliebenen Fragen gibt.

In der Zwischenzeit bereiten wir für Sie einige Informationsveranstaltungen vor, um Sie sowohl online als auch in Präsenz umfassender als das BMF-Entwurfsschreiben über das Thema E-Rechnung ab 01.01.2025 zu informieren.

Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

 

Neuregelungen für GbRs: Das sollten Sie beachten

12.06.2024

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die insbesondere Gesellschaften mit eigenem Gesellschaftsvermögen betreffen. Dazu gehören vor allem vermögensverwaltende Gesellschaften, wie beispielsweise Immobiliengesellschaften. In dem Newsbeitrag der PLANARIS Legal werden Ihnen die wichtigsten Änderungen vorgestellt und aufgezeigt, welche Auswirkungen diese auf Ihre GbR haben können.

Den Newsbeitrag hierzu finden Sie auf der Homepage der PLANARIS Legal.

 

E-Rechnung ab 2025 - Bereiten Sie sich jetzt vor!

17.05.2024

Das neue Wachstumschancengesetz bringt ab 01.01.2025 die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) mit sich. (Achtung: Eine PDF-Datei ist keine E-Rechnung!)
Dies betrifft alle Unternehmen in Deutschland, die in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen, verarbeiten und speichern. Rechnungen an Privatpersonen sind derzeit noch nicht betroffen.
Die Übergangsregelungen sind wie folgt:

- Ab 01.01.2025 dürfen alle Unternehmen E-Rechnungen versenden.
- Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) von mehr als 800.000€ E-Rechnungen versenden.
- Ab 01.01.2028 sind alle Unternehmen zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet.

Die Umstellung auf E-Rechnungen bietet Unternehmen viele Vorteile, wie z.B. Kosteneinsparungen und Optimierung des Cash-Managements. Es ist jedoch wichtig, dass Sie ein System zum Empfang von E-Rechnungen bis zum 01.01.2025 implementieren! Bei der Nichteinhaltung der Neuregelungen drohen Konsequenzen.
Bei Rückfragen oder Beratungsbedarf stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

Stellungnahme zur eingeschränkten Erreichbarkeit bei PLANARIS am 14.05.2024

16.05.2024

Leider kam es diese Woche Dienstag, den 14.05.2024 zu erheblichen, technischen Einschränkungen unserer Erreichbarkeit (per Email und Telefon).

Dafür möchten wir um Entschuldigung bitten.

Wie Sie den Medien entnehmen konnten, gab es am 14.05 einen schwerwiegenden Stromausfall am Digital Realty Campus in Frankfurt Osthafen. Jedes einzelne Rechenzentrum in Frankfurt Osthafen, an dem auch unser IT-Anbieter präsent ist, besitzt große Batteriepuffer (USV) und separate Dieselaggregate, um eine Störung im Versorgungsnetz zu kompensieren. Alle Maßnahmen zur Kompensation und Sicherstellung der Stromversorgung hatten beim vergangenen Ausfall keinen Effekt, wodurch der Ausfall der Stromversorgung anhielt.

Der Stromausfall in diesen Rechenzentrumsgebäuden sorgte dafür, dass ein sehr wichtiger Netzknoten vollständig offline war. Der Ausfall in Frankfurt dauerte von 12:13 Uhr bis 15:12 Uhr an. Die abschließende Meldung zur Wiederherstellung des Regelbetriebs ging bei uns um 16:28 Uhr ein. In diesem Zeitraum konnten uns bei PLANARIS keine Emails oder Anrufe erreichen. Teilweise kamen Emails bei uns aus dieser Zeit noch am nächsten Tag an. Es könnte aber sein, dass Emails, die in dieser Zeit an uns versendet worden sind, auch nachträglich nicht mehr bei uns eingegangen sind. Sollten Sie in diesem Zeitraum versucht haben, uns per Email zu kontaktieren, so nehmen Sie bitte noch einmal Kontakt mit uns auf.

Unser IT-Anbieter hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen um für eine solche Großstörung in Zukunft besser gerüstet zu sein.


 

Wachstumschancengesetz – Änderungen bei der Rentenbesteuerung

30.04.2024

Eine wesentliche Anpassung im Bereich der Rentenbesteuerung tritt mit dem Veranlagungsjahr 2023 in Kraft, die eine langfristige Perspektive für Rentnerinnen und Rentner sowie zukünftige Generationen bieten soll.
Wie viel Prozent der Rente versteuert werden müssen, hängt stets davon ab, in welchem Jahr der Rentenbeginn stattfand.
Gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG wird der Anstieg des Besteuerungsanteils für Neurentner ab 2023 moderater gestaltet. Während bisher jährliche Steigerungen des Besteuerungsanteils in Höhe von einem Prozentpunkt vorgesehen waren, wird dieser Anstieg nun auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert. Für den Renteneintrittsjahrgang 2023 bedeutet das konkret, dass der Besteuerungsanteil der bezogenen Rente statt der zuvor vorgesehenen 83 Prozent nun bei 82,5 Prozent liegt. Dieser schrittweise Anstieg um einen halben Prozentpunkt wird so lange fortgesetzt, bis im Jahr 2058 der Besteuerungsanteil der Rente erstmals 100 Prozent erreicht. Ursprünglich wäre dies bereits im Jahr 2040 der Fall gewesen.

Wünschen Sie eine detaillierte Beratung zu den einzelnen Themen des Wachstumschancengesetzes, können Sie gerne auf uns zukommen.

 

Namensanpassung bei PLANARIS

29.04.2024

Die PLANARIS gibt bekannt, dass sie ab sofort unter dem Namen PLANARIS Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater Wirtschaftsprüfer im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main geführt wird. Die Namensanpassung hat keine Auswirkungen auf die Dienstleistungen von PLANARIS.

Für weitere Informationen steht das Team von PLANARIS unter marketing@planaris.de gerne zur Verfügung.

 

PLANARIS Kanzlei erweitert Dienstleistungsportfolio mit der Übernahme der Eurotreu AG

23.04.2024

PLANARIS freut sich, die erfolgreiche Übernahme der Eurotreu AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bekannt zu geben. Durch diesen strategischen Schritt erweitert die PLANARIS Unternehmensgruppe ihr Dienstleistungsangebot und festigt ihre Position als führendes Beratungsunternehmen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Recht, Steuer- und Wirtschaftsberatung.

Die PLANARIS Eurotreu AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Unternehmen mit qualifiziertem Personal und langjährigem Engagement in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, ergänzt das Leistungsportfolio von PLANARIS ideal. Die qualitativ hochwertigen, innovativen und vor allem maßgeschneiderten Dienstleistungen in unserer Unternehmensgruppe sowie der umfangreiche und persönliche Service ermöglichen es, für jede Herausforderung die passende Lösung für die Mandanten zu finden.

"Unser Ziel ist es, unsere Kanzlei zu einem führenden Beratungsunternehmen mit einem breiten Dienstleistungs- und Serviceangebot auszubauen", erklärt Anne-Christin Walther, Partnerin bei PLANARIS. "Die Übernahme von Eurotreu ist ein bedeutender Schritt in diese Richtung."

PLANARIS zählt mit über 140 Mitarbeitenden in 8 Standorten in den Bundesländern Hessen und Thüringen zu den großen und führenden Steuerkanzleien.

 

14.05.2024 | 23. Karrieremesse in Schmalkalden

22.04.2024

Wir sind dabei und freuen uns auf die 23. Karrieremesse an der Hochschule in Schmalkalden. Am 14. Mai sind wir für alle da, die Fragen zu den vielen Karrieremöglichkeiten in unserem Team haben, sich eine Ausbildung im Steuerbereich vorstellen können oder wissen möchten, wie der Arbeitsalltag in einer digitalen Kanzlei funktioniert.

Wann?
14.05.2024 von 11 - 16 Uhr

Wo?
Campus der Hochschule Schmalkalden - Messezelt

Der Eintritt ist frei.
Wir freuen uns auf viele spannende Gespräche.

Noch mehr Info zur Messe:

 

Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

22.03.2024

Nach langem Hin und Her ist es soweit, das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen,
Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness – kurz
„Wachstumschancengesetz“ – ist in der Welt.

Die wichtigsten Informationen und Neuerungen des Wachstumschancengesetzes finden Sie hier:

 

Prüfung Ihrer Energierechnungen

12.02.2024

Die Abrechnungen von Energielieferungen und insbesondere in diesem Jahr die korrekte Abbildung der Entlastungsbeträge für die Preisbremsen ist fehleranfällig und die Prüfung dessen herausfordernd. Da wir die Umsetzung der Preisbremsen begleitet haben, zeichnet uns ein fundiertes Fachwissen im Bezug auf Energielieferungen und die Umsetzung der Preisbremsen aus. Wir möchten Ihnen daher anbieten, Ihre Energierechnungen für Sie zu prüfen.

Mehr zu diesem Service-Angebot erfahren Sie hier:

 

AZUBI 2024

08.01.2024

Auch in diesem Jahr möchten wir jungen Berufseinsteigern die beste Ausbildung bieten und schulen unser Team genau dafür. Die Steuerberaterkammer Hessen hat uns für dieses Engagement das Siegel "Qualifizierte Ausbildungskanzlei" verliehen. Wir legen damit den Grundstein für eine erfolgreiche Karriere im Bereich Steuern, Wirtschaft und Finanzen.

Ausbildungsplätze zum Steuerfachangestellten (m/w/d) bei PLANARIS sind noch frei (Start am 01.08.2024).

 

Umsatzsteuer für PV-Anlagen-Eigenverbrauch optimieren

22.12.2023

Das Bundesministerium der Finanzen erlaubt die Entnahme der PV-Anlage aus dem Unternehmensvermögen unter bestimmten Bedingungen:

• Eine Entnahme ist möglich, wenn voraussichtlich mehr als 90% des mit der Anlage erzeugten Stroms privat verbraucht werden.
• Es wird vereinfacht angenommen, dass eine Entnahme möglich ist, wenn ein Teil des erzeugten Stroms in einer Batterie gespeichert wird oder ein privates E-Fahrzeug oder eine private Wärmepumpe betrieben wird.
• Eine Entnahme ist auch möglich, wenn eine Rentabilitätsrechnung eine Nutzung von über 90% für private Zwecke nahelegt.

Das sogenannte "Entnahmemodell" hat folgende Vorteile:

• Die Entnahme erfolgt mit 0% Umsatzsteuer gemäß § 12 Abs. 3 UStG.
• Es löst keine Vorsteuerberichtigung aus.
• Der privat verbrauchte Strom muss nicht mehr als unentgeltliche Wertabgabe versteuert werden.
• Stromlieferungen an Dritte (z.B. Netzbetreiber) bleiben weiterhin steuerpflichtig.

Vorgehensweise:

• Die Entnahme erfordert eine aktive Handlung Ihrerseits als Unternehmer/in und kann grundsätzlich nur für die Zukunft erfolgen.
• Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 30.11.2023 ermöglicht ausnahmsweise jedoch auch rückwirkend die Entnahme zum 01.01.2023.
• Sie müssen die Entnahme beim örtlich zuständigen Finanzamt anmelden und den Entnahmezeitpunkt sowie die Begründung angeben.
• Die Anmeldung muss eigenhändig von Ihnen unterschrieben werden.
• Für rückwirkende Entnahmen muss die Erklärung bis zum 11.01.2024 bei Finanzamt eingegangen sein.

Für wen eignet sich die (rückwirkende) Entnahme?

• Die PV-Anlage wurde zwischen 2018-2022 angeschafft und
• Es ist Selbstverbrauch vorhanden und
• Bei Anschaffung wurde auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet.

Wenn dies auf Ihre PV-Anlage zutrifft und Sie die rückwirkende Entnahme wünschen, bitten wir um Rückmeldung bis zum 04.01.2024.
Bitte melden Sie sich zur strukturierten Abarbeitung der Sachverhalte per E-Mail bei Ihrem zuständigen Einkommensteuer Sachbearbeiter. Wir kommen dann kurzfristig auf Sie zu.

 

Wir machen eine Pause

20.12.2023

Alle PLANARIS Standorte legen zwischen den Jahren eine kleine Pause ein. Vom 27.12. bis zum 29.12.2023 sind wir nicht erreichbar.

Wir wünschen Ihnen ein wundervolles, friedliches Weihnachtsfest sowie einen guten, gesunden und erfolgreichen Start in das neue Jahr 2024.

Ab dem 02.01.2024 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

 

Spenden statt Schenken

11.12.2023

Auch in diesem Jahr verzichten wir auf Geschenke und Weihnachtskarten an unsere Mandanten und Geschäftspartner und spenden stattdessen an zwei regionale, soziale Projekte. In diesem Jahr unterstützen wir mit unseren Weihnachtsspenden zwei bemerkenswerte Projekte. Beide leisten einen wichtigen Beitrag für die Region und helfen den Menschen vor Ort.

FULDAER INTEGRATIONS-STIFTUNG (FIS)
Stiften ist menschlich – die FIS schenkt Zukunft, hilft dauerhaft, Integrationsarbeit zu finanzieren. Die FIS, als gemeinnützige, mildtätige Stiftung ist eine hervorragende Möglichkeit, Menschen mit Beeinträchtigung zu helfen. Die FIS engagiert sich für Menschen mit Handicap – Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie begleitet Menschen in den entscheidenden Phasen des Lebens. (Quelle www.fis-fulda.de)
Dieses Projekt unterstützen

PROJEKT HOSPIZ ST. WENDEL BAD SALZUNGEN
In Bad Salzungen entstehen 12 stationäre und 9 teilstationäre Hospizplätze, die dem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf schwerkranker Menschen gerecht werden. Der Neubau des Hospiz St. Wendel ist eine Initiative des Ambulanten Hospiz-Zentrums der Regionen Bad Salzungen & Rhön. (Quelle www.hospiz-badssalzungen.de)
Dieses Projekt unterstützen

 

Wir wurden ausgezeichnet

05.12.2023

Das Deutsche Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung hat uns zum Arbeitgeber der Zukunft ausgezeichnet. Das renommierte Siegel zeigt, wo es sich zu bewerben lohnt. Arbeitgeber der Zukunft sind modern, digital, innovativ und bieten zeitgemäße Arbeitsbedingungen. Wir stellen uns genau diesen Themen und entwickeln uns stetig weiter. Über die Auszeichnung freuen wir uns daher ganz besonders.

Wussten Sie bereits, dass wir ab dem 01.01.2024 die voll flexible 36-Stunden-Woche für Vollzeitkräfte umsetzen?

Alles über unsere Benefits für Mitarbeitende:

 

Ihr Fördermittelcheck

20.11.2023

Die Nachfrage nach Fördermöglichkeiten steigt stetig, insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Mit dem DATEV Fördermittelcheck unserer Partnergesellschaft PLANARIS Wirtschaftsberatung, bieten wir Ihnen eine unverbindliche Auskunft über potenzielle Förderprogramme an. Dies ist besonders hilfreich, wenn Sie eine größere Anschaffung planen und die Finanzierung optimieren möchten. Mit dem DATEV Fördermittelcheck erhalten Sie einen ersten Überblick über mögliche Unterstützungsmöglichkeiten, ohne in die Tiefe der Antragsdetails gehen zu müssen.

Mehr zu diesem Service-Angebot erfahren Sie hier: